Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beraterleistungen
1. Vertragsgestaltung
1.1
Der Abschluss von Beratungsverträgen zwischen Auftraggeber und ROSENBERGER+COMPANY – in Folge R+C genannt – über die beiderseitig zu erbringenden Leistungen sowie Änderungen und/oder Ergänzungen hierzu bedürfen der Schriftform.
1.2
Ergänzend gelten die hier vorliegenden Geschäftsbedingungen, die den Angeboten und Verträgen beigefügt werden und wesentlicher Bestandteil sind.
1.3
Die vorliegenden Geschäftsbedingungen – soweit vereinbart – haben Vorrang vor entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.
2. Leistungen des Beraters
2.1
R+C erbringt seine Beratungsleistungen selbst, im Einzelfalle durch Angestellte und/oder freie Mitarbeiter. Einzelheiten regelt der jeweilige Vertrag mit dem Auftraggeber.
2.2
Umfang, Beratungsform, Beratungsgegenstand, Thematik und Ziel der Beratungsleistungen werden in dem jeweiligen Vertrag zwischen Auftraggeber und R+C im Einzelnen festgelegt.
2.3
R+C übernimmt nur Beratungsaufträge, für deren Bearbeitung die erforderlichen Fähigkeiten und Erfahrungen bereitgestellt werden können und erwartet werden kann, dass die Beratungsarbeit dem Kunden Vorteile bringt.
2.4
R+C erbringt Beratungsleistungen insbesondere in Form von Organisationsanalysen, Gutachten, Unternehmensklausuren, Team- und Führungsseminaren, Führungs- und Fachkräfte-Einzel- und Gruppenberatung in beruflichen Kontexten.
2.5
R+C führt eine unvoreingenommene und objektive Beratung durch und spricht auch Unangenehmes offen aus.
2.6
Eine Einzelbeurteilung von Personen und Teilnehmern an Klausuren bzw. Seminaren findet nicht statt.
3. Honorare und Kosten
3.1
R+C erbringt – mit Ausnahme der Erarbeitung und Abgabe von Angeboten – keine unentgeltlichen Vorleistungen, noch werden Beratungsleistungen zur Probe angeboten.
3.2
R+C berechnet Honorare, die der Problemlösungsfähigkeit der Berater entsprechen und im richtigen Verhältnis zu Art und Umfang der durchgeführten Arbeiten stehen. Honorare werden vor Beginn der Beratungstätigkeit mit dem Auftraggeber abgestimmt.
3.3
Für Beratungsleistungen wird ein Stunden-, Tages- oder Pauschalhonorar vereinbart.
3.4
Zusätzlich und nach Absprache mit dem Auftraggeber berechnet werden der Einsatz von technischen Assistenten, von Tonbildschauen, Filmen, Video-Fallstudien, auditiven Fallstudien u. a.
3.5
Für Beratungsleistungen am Wochenende und/oder an gesetzlichen Feiertagen werden besondere Honorarvereinbarungen getroffen.
3.6
Reise- und Aufenthaltskosten werden besonders berechnet.
3.7
Alle Leistungen gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.8
Die vereinbarten Honorare sowie bereits entstandene Kosten werden wie folgt in Rechnung gestellt:
Soweit nichts anderes vereinbart, ist bei Einzelaufträgen 50% der festgelegten Honorarsumme bei Auftragserteilung, der Rest (50%) nach Durchführung des Beratungsauftrages fällig.
Entstandene und in Rechnung gestellte Kosten sind ohne Abzug sofort zu zahlen.
Bei längerfristigen Beratungsverhältnissen behält sich R+C vor, Teilrechnungen zu stellen.
3.9
Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen.
Bei Zahlungsverzug ist R+C berechtigt, die weitere Bearbeitung des Beratungsauftrages bis zum Geldeingang zurückzustellen oder abzubrechen. R+C berechnet ggf. monatliche Verzugszinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch 1 % pro angefangenen Monat ab Fälligkeit.
3.10
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen.
4. Sicherung der Leistungen / Datenschutz
4.1
Der Auftraggeber anerkennt das Urheberrecht des Beraters an den von diesem erstellten Werken. Gleiches gilt für Ton- oder Bildaufzeichnungen. Eine Vervielfältigung/Verwendung und/oder Verbreitung der vorne genannten Werke durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Beratungsgesellschaft. Ein Mitschnitt der R+C - Beratungs- und Seminararbeit auf Ton- oder Video-bändern ist nicht gestattet.
4.2
Die von R+C erarbeiteten Konzeptionen, Gutachten und sonstigen Leistungen dürfen nur vom Auftraggeber oder seiner Organisation zu deren internen Gebrauch verwendet werden; alle weiteren Nutzungen (Vervielfältigung, Verbreitung, Veröffentlichung oder Wiederabdruck für Tochter- oder Muttergesellschaften, Verwendung von Beratungsleistungen an Verbände durch deren Verbandsmitglieder) sind nur nach vorheriger schriftlicher Einwilligung durch R+C gestattet.
4.3
Der Auftraggeber sichert zu, dass den von ihm für die Durchführung des Auftrags zur Verfügung gestellten Werken Urheber- und/oder sonstige Rechte nicht entgegenstehen.
4.4
Der Auftraggeber informiert R+C vor und während der vereinbarten Beratungsmaßnahmen über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Eine verantwortliche Ansprechperson wird vom Auftraggeber benannt.
4.5
Sollen Teile des Beratungskonzepts und/oder die Durchführung des Auftrags vom Auftraggeber Dritten in Auftrag gegeben werden, ist dem Berater der Auftrag zur Koordinierung dieser Aufträge zu erteilen, um die Übereinstimmung mit den konzeptionellen Erfordernissen zu gewährleisten.
4.6
R+C verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekanntgeworden sind – auch nach Beendigung des Auftrags. R+C behält sich vor, bei der Durchführung von Aufträgen gewonnene Erkenntnisse in Veröffentlichungen zu verwenden. Dabei werden die betroffenen Firmen und Personen für Dritte unkenntlich gemacht.
4.7
R+C verpflichtet sich zur Datensicherheit und damit zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften des Datenschutzes, insbesondere der Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und der Datenschutzerklärung auf der Homepage von Rosenberger+Company.
4.8
In der Regel wird R+C in jeder Branche jeweils nur ein Unternehmen beraten. R+C ist allerdings berechtigt, Beratungsleistungen in der Folge auch Mitbewerbern des Auftraggebers anzubieten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
4.9
Kann ein Termin zur Erbringung der Beratungsleistungen durch R+C wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen von R+C nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist R+C unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin innerhalb von 6 (sechs) Monaten nach dem ausgefallenen Termin nachzuholen.
Kann ein Termin vom Auftraggeber nicht wahrgenommen werden, bemüht sich R+C, den Termin anderweitig zu besetzen. Gelingt dies, so ist lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10% des Honorars zuzüglich der anfallenden Kosten zu zahlen. Kann der Termin nicht anderweitig besetzt werden, sind bei Absagen ab 3 (drei) Monaten vor Leistungsdurchführung 25 %, ab 2 (zwei) Monaten vor Leistungsdurchführung 50 % und ab 1 (einem) Monat vorher 100 % des Honorars zuzüglich Kosten gemäß Ziffer 3 zu zahlen. Das von R+C vorbereitete Material wird dem Auftraggeber im Rahmen der Bestimmungen der Ziffer 5 zur Verfügung gestellt.
5. Allgemeine Bestimmungen
5.1
Sollten einzelne Bestimmungen des zwischen den Parteien getroffenen Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen alsdann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
5.2
Es gelten die gesetzlichen und vorgeschriebenen Datenschutzrichtlinien und die Datenschutzerklärung auf der Homepage von Rosenberger+Company.
5.3
Für diese Geschäftsbedingungen und deren Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht.
5.4
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Auftraggeber und Berater oder aus diesen Geschäftsbedingungen ist, soweit gesetzlich zulässig, Wiesbaden.